Onkologische/Medizinische Rehabilitation

Als Onkologische Nachsorgeleistung gelten sog. Nach- und Festigungskuren bei Krebserkrankungen. Sie zählen zur Medizinischen Rehabilitation und müssen beantragt werden. Eine Onkologische Nachsorgeleistung dauert meist 3 Wochen und findet in der Regel im ersten Jahr nach der Krebsbehandlung statt. Die Zuzahlung für Patienten beträgt 10€ pro Tag.

Onkologische Nachsorgeleistungen können grundsätzlich nur innerhalb eines Jahres nach einer beendeten Primärbehandlung (=Akutbehandlung im Krankenhaus, z. B. Operation, Chemo-oder Strahlentherapie) erbracht werden. Innerhalb von 2 Jahren nur im Einzelfall, wenn erhebliche Funktionsstörungen, entweder durch die Tumorerkrankung selbst oder durch Komplikationen, bzw. Therapiefolgen vorliegen.

Die Voraussetzung für eine Onkologische/ Medizinische Rehabilitation sind im § 31 Abs. 2 SGB VI i.V.m. § 2,3 Ca-Richtlinien geregelt.

Damit der Rentenversicherungsträger die Kosten übernimmt, muss eine der folgenden versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von 5 Jahren
    oder
  • 6 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit in den letzten 2 Jahren vor Antragstellung
    oder
  • innerhalb von 2 Jahren nach Beendigung einer Ausbildung wurde durchgehend (kein Kalendermonat Unterbrechung) eine versicherte oder selbstständige Beschäftigung bis zur Antragstellung ausgeübt oder nach einer solchen Beschäftigung liegt Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit bis zur Antragstellung vor
    oder
  • Bezug einer Rente der Rentenversicherung
    oder
  • nicht rentenversichert, aber Ehegatte, Lebenspartner oder Kind eines Versicherten oder Rentners der Rentenversicherung

Zudem müssen folgende persönliche Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Es liegt eine Diagnose im Sinne einer malignen (= bösartigen) Geschwulst- und Systemerkrankung vor, Vorstadien und Früherkrankungen reichen nicht aus.
  • Eine operative oder Strahlen-Behandlung muss abgeschlossen sein. Eine laufende Chemotherapie ist während der onkologischen Reha jedoch möglich.
  • Die durch die Tumorerkrankung oder deren Therapie erlittenen beruflichen, körperlichen, seelischen und/oder sozialen Beeinträchtigungen müssen therapierbar und positiv zu beeinflussen sein.
  • Die Belastbarkeit für eine Nachsorgebehandlung muss gegeben sein. Der Arzt gibt eine entsprechende Einschätzung ab.

Die Antragstellung erfolgt direkt beim Kostenträger (Deutsche Rentenversicherung Bund/Land, Postbeamtenkrankenkasse, KVB), bei Beamten (Beihilfestelle/Private Krankenversicherung).

Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sind gesetzlich ausgeschlossen für Versicherte, die

  • wegen eines Arbeitsunfalles, einer Berufskrankheit oder einer Schädigung im Sinne des sozialen Entschädigungsrechts, gleichartige Leistungen eines anderen Rehabilitationsträgers erhalten können.
  • eine Rente wegen Alters von wenigstens zwei Dritteln der Vollrente beziehen oder beantragt haben.

eine Beschäftigung ausüben, aus der ihnen nach beamtenrechtlichen oder entsprechenden Vorschriften Anwartschaft auf Versorgung gewährleistet ist.