Vertragswesen und Zulassung
Die Klinik am Kurpark Reinhardshausen GmbH ist gemäß § 30 der Gewerbeordnung sowie § 111 SGB V eine staatlich konzessionierte Privatklinik.
Die Klinik am Kurpark ist beihilfefähig nach der Beihilfeverordnung (BhV) und besitzt die Anerkennung als Rehabilitationseinrichtung zur Durchführung von Anschlussheilbehandlungen.
Die im Hause befindliche Physiotherapie verfügt über einen Versorgungsvertrag nach § 124 SGB V, wonach Rezepte für Kurmittel und physikalische Therapien mit der Krankenkasse abgerechnet werden können.
Zusätzlich verfügt die Klinik am Kurpark Reinhardshausen GmbH über einen Vertrag nach § 21 SGB IX. Mit diesem Vertrag weist die Klinik am Kurpark Reinhardshausen GmbH die Eignung im Sinne des § 21 Abs. 3 SGB IX nach, welche gemäß § 15 Abs. 2 SGB VI als Belegungsvoraussetzung für Rehabilitationseinrichtungen gilt, die nicht in Trägerschaft der Rentenversicherung stehen.
Welche weiteren Voraussetzungen erfüllt die Klinik am Kurpark Reinhardshausen GmbH?
Informationen der Klinik am Kurpark Reinhardshausen GmbH für private Krankenversicherungen
Die Klinik am Kurpark Reinhardshausen GmbH ist in der Beurteilungsliste Hessen (PKV-Verband) Stand 06/2021 mit der Kennziffer 2b und dem Zusatz CA offiziell als AHB-Klinik bei den privaten Krankenversicherungen eingestuft. Der Durchführung der AHB für bösartige Geschwulsterkrankungen und malignen Systemerkrankungen wird durch den Zusatz CA in der Beurteilung unseres Hauses der Kennziffer 2b Rechnung getragen. Hierdurch wird den Mitgliedsunternehmen (Private Krankenversicherungen) deutlich, dass in diesen Fällen sich die Leistung an den Stationärtarifen orientiert.
Alleinstellungsmerkmale der Klinik am Kurpark Reinhardshausen GmbH
Ansprechpartner der Klinik am Kurpark Reinhardshausen GmbH
Sevda Krause
Chefarzt-Sekretariat